Kostenübernahme für Hörgeräte bei Hörstudio Augustin

Wir wissen, wie eng gutes Hören mit Ihrer Lebensqualität verbunden ist. Deshalb lassen wir Sie auch beim Thema Kostenübernahme für neue Hörgeräte nicht allein, sondern unterstützen Sie zuverlässig von Anfang an.

Bei ärztlich bestätigter Hörminderung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem festen Zuschuss an den Hörgerätekosten. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung von den individuellen Tarif- und Vertragsbedingungen ab.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Hörgeräte, wenn eine medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde.

Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für:

  • Hörgeräteversorgung

  • Tests und Anpassungen von Hörgeräten sowie
  • Wartungen und Reparaturen.

Ihre Krankenkasse erwartet, dass die Hörgeräte bestimmte grundlegende Funktionen erfüllen, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten. Wenn Sie sich für ein spezielles oder höherwertiges Gerät entscheiden, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.

Hörstudio Augustin
Hörgeräte Reparatur in Breckerfeld

Anforderungen für die Kostenübernahme

Krankenkassen haben bestimmte technische Standards, die von Hörgeräten erfüllt werden müssen. Dazu gehört, dass es sich um digitale Hörsysteme handelt, die präzise an Ihr individuelles Hörvermögen angepasst werden können. Die Hörgeräte müssen Umgebungsgeräusche von Sprache unterscheiden können.

  • 6 Kanäle
  • 3 Hörprogramme
  • 1 Störschallunterdrückung
  • 1 Rückkoppelungsunterdrückung
  • Omnidirektionale und direktionale Schallaufnahme
  • Adäquate Verstärkerleistung mit ausreichend Reserve

Welche Kosten übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen?

Hörstudio Augustin Empfang

Gesetzlich

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BARMER, DAK etc.) kosten. Hier am Beispiel der AOK aufgeführt:

  • 679,45 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 679,45 Euro Brutto für das Zweitgerät*
  • 42,80 Euro Brutto für Otoplastik

  • 142,80 Euro Brutto für Service & Reparatur

*Die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen variiert je nach Kasse.

Versicherung Gesetzlich
Hörgerät in Breckerfeld

Privat

Für den Kauf eines Hörgerätes übernehmen die privaten Krankenkassen (Barmenia, Nürnberger, Debeka, Axa, HanseMerkur etc.) im Durchschnitt folgende Kosten:

  • 1.500,00 Euro Brutto für das Erstgerät*
  • 1.500,00 Euro Brutto für das Zweitgerät*

Für zwei Hörgeräte erstatten die privaten Krankenkassen somit 3.000,00 Euro Brutto. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Wert um einen Durchschnittswert handelt.

*Auf Grund der unterschiedlichen PKV Verträge kann die Höhe der Kostenübernahme hier selbstverständlich vom Durchschnittswert abweichen.

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