Kostenübernahme für Hörgeräte bei Hörstudio Augustin
Wir wissen, wie eng gutes Hören mit Ihrer Lebensqualität verbunden ist. Deshalb lassen wir Sie auch beim Thema Kostenübernahme für neue Hörgeräte nicht allein, sondern unterstützen Sie zuverlässig von Anfang an.
Bei ärztlich bestätigter Hörminderung beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen mit einem festen Zuschuss an den Hörgerätekosten. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung von den individuellen Tarif- und Vertragsbedingungen ab.
















